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Die häufigsten Fragen zur Rufnummermitnahme.

Hier findest du die wichtigsten Fragen, kurz und knapp zusammengefasst.

Du willst mehr wissen? Nutze einfach unser Kontaktformular.

 

Wenn du angegeben hast, dass du deine Rufnummer mitnehmen möchtest, kümmern wir uns gemeinsam mit dir um die Portierung. Sobald wir vom Tiefbau einen Fertigstellungstermin für deine Adresse haben, melden wir uns und erklären dir, was du tun musst. Wie kann ich meine Rufnummer bei einem Anbieterwechsel zu sewikom behalten, und was muss ich beachten?

a) Wenn du deine Rufnummer behalten möchtest, musst du die Rufnummernmitnahme bei uns beauftragen. Sewikom leitet den Wechselauftrag an deinen bisherigen Anbieter weiter, sobald der Anschlusstermin feststeht. Wir informieren dich rechtzeitig über das weitere Vorgehen. Kündige nicht selbst, sonst verlierst du deine Rufnummer! Wenn du Telefonie und Internet in getrennten Verträgen hast, musst du deinen Internetvertrag selbst kündigen. Was muss ich tun, wenn ich meine Rufnummer bei einem Wechsel zu sewikom nicht behalten möchte? b) Wenn du deine Rufnummer nicht behalten möchtest, bekommst du von sewikom eine neue Nummer. In diesem Fall musst du deine bisherigen Internet- und Telefonverträge selbst kündigen.

Leider kannst du deine E-Mail-Adresse nicht zu sewikom mitnehmen. Die Telekom bietet jedoch an, dass Kunden ihre bisherige t-online-Adresse kostenfrei als Freemail behalten können. Schau mal unter [https://www.telekom.de/unterwegs/apps-und-dienste/kommunikation/telekom-e-mail](https://www.telekom.de/unterwegs/apps-und-dienste/kommunikation/telekom-e-mail) oder frag direkt bei der Telekom nach.

Der Schutz deiner persönlichen Daten ist für uns sehr wichtig. Wir haben deshalb Maßnahmen nach deutschem Recht getroffen, um deine Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Bei Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz kannst du unseren Datenschutzbeauftragten erreichen:

 

De-bit Computer-Service GmbH

Telefon: 06051 91675-1800

E-Mail: datenschutz@de-bit.de

Ein Tarif-Upgrade ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, ohne zusätzliche Gebühren. Die Vertragslaufzeit beginnt dann neu für 24 Monate. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.

Wenn in deinem Kündigungsschreiben kein genauer Termin für das Ende deines bisherigen Vertrags steht, frage einfach bei deinem Anbieter nach. Je nachdem, wie lange der Termin noch hin ist und wie weit der Ausbau in deinem Gebiet fortgeschritten ist, kannst du folgende Optionen abwägen:

 

a) Frage deinen bisherigen Anbieter nach Verträgen mit kürzeren Laufzeiten, z.B. 12 Monate. Diese werden oft nicht aktiv angeboten, sind aber möglicherweise verfügbar.

 

b) Wenn ein vorübergehender Anbieterwechsel für dich in Frage kommt, bis der Glasfaseranschluss verfügbar ist, erkundige dich nach alternativen Angeboten. Manche Anbieter bieten Tarife an, die monatlich kündbar sind. Da ein Anbieterwechsel einige Wochen dauern kann, solltest du dich rechtzeitig darum kümmern. Wenn das Netz erst einmal fertig ist, kannst du schneller zu sewikom wechseln, weil die Laufzeit dann kürzer ist, und so doppelte Kosten vermeiden. Überlege, was für dich am besten passt, je nachdem, wie lange der Ausbau noch dauert. Sobald das neue Netz an deiner Adresse fertig ist, melden wir uns bei dir und fragen, ob du sofort oder erst nach Ablauf deines aktuellen Vertrags angeschlossen werden möchtest, um doppelte Kosten zu vermeiden.

Ja, du kannst den Anspruch auf einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss an den neuen Eigentümer oder Mieter übertragen, aber nur vor Vertragsbeginn. Dazu musst du eine „Kündigung und gleichzeitige Vertragsüberlassung“ unterschreiben. Der neue Eigentümer oder Mieter muss innerhalb von 4 Wochen einen Vertrag mit sewikom über einen Internet-Tarif mit mindestens 24 Monaten Laufzeit abschließen, um den Anspruch zu behalten. Das Formular dafür findest du hier. Ein bereits laufender Vertrag kann nicht übertragen werden und muss fristgerecht und schriftlich gekündigt werden.
Gemäß § 21 Abs. 5 AGB wird der Vertrag in unveränderter Form für die geschlossene Vertragslaufzeit beibehalten, wenn er innerhalb des Einzugsgebietes der sewikom gezogen wird. Du kannst den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs kündigen oder mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt kündigen, wenn die Leistung der sewikom an Deinem neuen Wohnsitz nicht verfügbar ist.
Du erhältst deine Rechnungen immer im Voraus zu Beginn des Monats. Erfolgt die Bereitstellung nicht am 1. des Monats, sondern z.B. am 15. des Monats, muss der Zeitraum ab der Bereitstellung bis zum Ende des Bereitstellungsmonats nachberechnet werden. Ein einfaches Beispiel: Deine Bereitstellung erfolgte am 15.05.20xx und du erhältst Anfang Juni die erste Rechnung von uns. Diese enthält die Kosten für den Monat Juni und anteilig die Kosten, die im Mai angefallen sind. In der nächsten Rechnung, die Du Anfang Juli erhältst, wird nur der Monat Juli in Rechnung gestellt.
Als Angehöriger hast Du die Möglichkeit, den Vertrag entweder zu übertragen oder mit Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Um den Vertrag zu übertragen, sende uns bitte eine E-Mail mit der Sterbeurkunde unseres Vertragspartners und wir senden Dir ein entsprechendes Übertragungsformular zu. Zur Kündigung des Vertrages benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde unseres Vertragspartners und eine schriftliche Kündigung.

Wenn im Kündigungsschreiben noch kein Termin für das Ende deines Vertrags steht, frage bei deinem Anbieter nach. Je nachdem, wie weit der Ausbau fortgeschritten ist und wann der neue Anschluss verfügbar sein wird, hast du folgende Optionen:

 

a) Frage deinen bisherigen Anbieter nach kürzeren Verträgen, wie z.B. für 12 Monate.

 

b) Wenn ein vorübergehender Anbieterwechsel bis zur Verfügbarkeit des Glasfaseranschlusses möglich ist, suche nach Angeboten mit monatlich kündbaren Tarifen. Sorge rechtzeitig vor Vertragsende dafür, da der Wechsel einige Wochen dauern kann. Sobald das Netz fertig ist, kannst du problemlos zu sewikom wechseln, ohne doppelte Kosten zu haben. Überlege dir, was für dich am besten passt, und kontaktiere uns bei Fragen. Sobald der neue Anschluss an deiner Adresse verfügbar ist, informieren wir dich und klären, ob wir dich sofort oder erst nach Ablauf deines aktuellen Vertrages anschließen sollen, um doppelte Kosten zu vermeiden.

Wenn du in deinem Auftrag die Speicherung von Einzelverbindungsnachweisen angefordert hast, kannst du diese im Kundenportal finden.
Die Zugangsdaten zum Kundenportal erhältst du von uns per E-Mail, sobald dein erster Einzelverbindungsnachweis erstellt wurde. Überprüfe dazu auch deinen Spam-Ordner.

Wichtige Information

 

Unser Shop in Brakel ist geschlossen. Falls du bereits Artikel bestellt hast oder noch Teile für deinen Glasfaseranschluss benötigst, schreibe uns bitte eine E-Mail. Eine Abholung in Beverungen ist nur mit vorheriger Terminbestätigung möglich. Alternativ schicken wir dir deine Bestellung auch gerne zu. Danke für dein Verständnis!

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